Allgemeine

Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 17.05.2023 aktualisiert.

Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service nutzen.

I. Sachlicher Geltungsbereich

1. Die Firma IT Ganzheitlich, mit Sitz in Kaiser-Friedrich-Straße 160, 41460 Neuss (im Folgenden "IT Ganzheitlich" genannt) erbringt für Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden "Kunden" genannt) Lieferungen und Leistungen auf den Gebieten der Organisationsunterstützung, Interim Management, allgemeiner Dienstleistungen und Informationstechnologie. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen IT Ganzheitlich und ihren Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, IT Ganzheitlich stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Soweit nicht anders vereinbart, gelten für den Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich.

3. Die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Entgegennahme einer von IT Ganzheitlich erbrachten Leistung durch den Kunden begründet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge mit dem Kunden, sofern IT Ganzheitlich nicht ausdrücklich auf andere oder geänderte Bedingungen verweist, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erneut ausgehändigt werden.

4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von IT Ganzheitlich schriftlich bestätigt wurden. Projektbezogene Informationen können in wirksamer und verbindlicher Weise auch auf elektronischem Wege, insbesondere über E-Mails, ausgetauscht werden. Der Beweis des Gegenteils ist damit nicht ausgeschlossen.

II. Umfang der Leistungspflicht

1. Die von IT Ganzheitlich zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder einem individuell ausgehandelten Vertrag. Wenn die von IT Ganzheitlich zu erbringende Leistung durch ein Pflichtenheft, ein fachliches oder technisches Feinkonzept oder eine ähnliche Vorgabe bestimmt wird, ist diese verbindlich, sofern sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurde. Soweit IT Ganzheitlich keine ausdrückliche Garantie übernimmt, sind Leistungsdaten, die in der Vorgabe enthalten sind, nicht als Garantie anzusehen.

2. IT Ganzheitlich arbeitet ausschließlich projektbezogen innerhalb ihrer Projektorganisation und ist nicht dem Weisungsrecht des Kunden unterworfen. IT Ganzheitlich ist berechtigt, Unterauftragnehmer ganz oder teilweise mit der Erfüllung ihrer Leistungen zu beauftragen.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ist projektbezogen und wird gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen fällig. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind alle Zahlungen unverzüglich nach Erhalt der Rechnung einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Forderungen mit 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Jahres zu verzinsen. Darüber hinaus steht uns gemäß § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB eine Pauschale von 50,00 € zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

2. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Klienten ist nur möglich, wenn die Gegenrechte des Klienten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Falls sich nach Vertragsabschluss aufgrund eindeutiger Tatsachen ergibt, dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Klienten gefährdet ist, können wir vor weiteren Leistungen Vorauszahlungen und/oder Sicherheitsleistungen verlangen. Wir sind berechtigt, dem Klienten eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb der er entweder die Vergütung gegen unsere Leistungen in bar zahlt oder eine angemessene Sicherheitsleistung erbringt. Falls der Klient diese Frist fruchtlos verstreichen lässt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Unsicherheitseinrede findet keine Anwendung in Fällen gemäß Abschnitt IV, Nummer 5.

IV. Leistungstermine und -fristen

1. Die Leistungstermine und -fristen beginnen erst zu laufen, wenn:

a) alle Einzelheiten, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, zwischen den Parteien einvernehmlich geklärt wurden und

b) die zur Ausführung der Leistungen benötigten Informationen und Unterlagen des Klienten in dem erforderlichen, vereinbarten und mangelfreien Zustand IT Ganzheitlich zur Verfügung gestellt wurden.

Dasselbe gilt für während der Leistungszeit beizubringende Unterlagen und Informationen.

2. Termine und Fristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie von IT Ganzheitlich schriftlich bestätigt worden sind.

3. Falls sich die Beibringung von Informationen und Unterlagen durch den Klienten verzögert und dies die frist- und termingerechte Leistungserbringung von IT Ganzheitlich beeinträchtigt, ist IT Ganzheitlich berechtigt, eine neue Vereinbarung von Leistungsfristen und -terminen unter Berücksichtigung des Umstandes zu verlangen, dass IT Ganzheitlich unsere vorhandenen Personal- und sonstigen Ressourcen stets ausgelastet einsetzt.

4. Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Parteien mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, gleich.

5. Falls IT Ganzheitlich einen vereinbarten verbindlichen Termin oder eine vereinbarte Frist bei Fälligkeit der Leistung überschreitet, kann der Klient eine angemessene Frist, mindestens jedoch eine Frist von sechs Wochen zur Ausführung der Leistung mit der Erklärung setzen, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne. Hat IT Ganzheitlich bis zum Ablauf der Frist nicht geleistet, ist der Klient berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz (nach Maßgabe von Abschnitt VIII) zu fordern. Der Anspruch auf Erbringung der Leistung erlischt mit Ablauf der Frist.

V. Teilleistungen und Abnahme

1. Es steht uns frei, Teilleistungen zu erbringen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Unsere Leistungen oder Teilleistungen gelten als abgenommen, wenn der Klient die Leistungen oder Teilleistungen nicht innerhalb einer von uns angemessen bestimmten Frist abnimmt, obwohl der Klient von uns über die Fertigstellung informiert wurde und die Leistungen oder Teilleistungen abnahmebereit und abnahmefähig sind. Darüber hinaus gelten die Leistungen auch dann als abgenommen, wenn der Klient sie produktiv nutzt, unabhängig von einer gesetzten Frist. Es gilt die kürzere Frist.

VI. Ansprüche des Klienten bei Rechtsmängeln

1. Wir garantieren, dass alle von uns erbrachten Leistungen frei von Rechtsmängeln sind und keine Rechte Dritter beeinträchtigen, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen.

2. Wenn Rechtsmängel bestehen, werden wir nach unserem Ermessen entweder:

a) geeignete Maßnahmen ergreifen, um die vertragsgemäße Nutzung der Leistung trotz der Rechte Dritter zu ermöglichen oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder

b) die Leistung so verändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr vorliegt, sofern dadurch die gewährleistete Funktionalität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.

3. Die oben genannten Bestimmungen in Abschnitt VI, Nr. 1 bis 2 gelten nicht, wenn die Verletzung von Rechten Dritter nicht auf uns zurückzuführen ist.

VII. Ansprüche des Klienten bei Sachmängeln

1. Sollte die von IT Ganzheitlich erbrachte Leistung mangelhaft sein, steht es im Ermessen von IT Ganzheitlich, entweder Ersatz zu liefern oder Nachbesserungen vorzunehmen, wobei die Anzahl von zwei Nachbesserungs- oder Ersatzversuchen nicht unterschritten werden darf. Offensichtliche Mängel der Kaufsache und/oder Leistung müssen vom Klienten unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Lieferung oder nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung der Leistung an den Klienten.

3. Die Gewährleistung für die Leistungen von IT Ganzheitlich wird gemäß den folgenden Bestimmungen übernommen: IT Ganzheitlich haftet unbegrenzt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn IT Ganzheitlich oder seine Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben oder wenn ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit aufgetreten ist oder IT Ganzheitlich eine Garantie übernommen hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine vertragswesentliche Pflicht, auf die es den Parteien besonders ankam, bei Abschluss des Vertrages (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen finden auch keine Anwendung auf Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

VIII. Vertraulichkeit, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

1. Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten und Informationen der jeweils anderen Partei, mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt behandeln. Ein darüberhinausgehender Schutz vertraulicher Angelegenheiten und Informationen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

2. Soweit Computerprogramme, gleichgültig in welcher Form, Bestandteil unserer Leistungen sind, sind die dem Klienten hieran eingeräumten Rechte beschränkt auf die Nutzung der Programme in Verbindung mit dem Leistungsgegenstand ausschließlich innerhalb des Geschäftsbetriebs des Klienten. Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte oder Unterlizenzierung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Rechte für eine Nutzung der Programme im Produktiv- oder Echtbetrieb werden erst eingeräumt, wenn alle bis zum Zeitpunkt der Abnahme oder Ablieferung fälligen Zahlungen vom Klienten vollständig geleistet sind.

3. Bei Programmen, die IT Ganzheitlich von Dritten bezogen hat, räumt IT Ganzheitlich dem Klienten – abweichend von Abschnitt IX, Nr. 2 und anderen vertraglichen Regelungen - die Nutzungsrechte nur in dem Umfang ein, wie uns selbst von dem Dritten Nutzungsrechte eingeräumt worden sind und es uns das Rechtsverhältnis mit dem Dritten gestattet. IT Ganzheitlich wird dem Klienten die maßgeblichen vertraglichen Bestimmungen unseres Rechtsverhältnisses mit dem Dritten zur Verfügung stellen.

4. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrags ist IT Ganzheitlich berechtigt, ein Exemplar derjenigen Unterlagen und Materialien, einschließlich Konzepte, Programme im Objektcode und im Quellcode, aufzubewahren und zu nutzen, solange und soweit dies für die Erfüllung von Ansprüchen, insbesondere von Mangelansprüchen, des Klienten uns gegenüber notwendig ist. Dies gilt auch dann, wenn dem Klienten ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wurden. IT Ganzheitlich wird die Unterlagen und Materialien vertraulich behandeln.

5. Sofern IT Ganzheitlich vertraglich die Übereignung von Gegenständen schuldet, behält IT Ganzheitlich sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung die Vergütung aus dem Vertrag mit dem Klienten vor. Der Klient ist berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt IT Ganzheitlich schon jetzt die gegenüber seinen Abnehmern entstehenden Forderungen in Höhe des Kaufpreises des von IT Ganzheitlich gelieferten Gegenstandes zur Sicherheit ab.

IX. Datenschutz

1. IT Ganzheitlich verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des nationalen Datenschutzrechts.

2. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen IT Ganzheitlich und den Kunden werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei handelt es sich um Daten von Mitarbeitern des Kunden sowie gegebenenfalls um Daten von Kunden oder anderen Betroffenen, die im Zusammenhang mit den Projekten verarbeitet werden müssen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung oder Nutzung findet nicht statt.

3. Der Klient bleibt für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. IT Ganzheitlich wird im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO tätig.

4. IT Ganzheitlich verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen der Klienten zu verarbeiten und sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Insbesondere wird IT Ganzheitlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

5. Der Klient ist verpflichtet, Betroffenenrechte gemäß Art. 15 bis 22 DSGVO zu erfüllen. IT Ganzheitlich unterstützt die Klienten bei der Erfüllung dieser Pflichten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sofern Betroffene ihre Rechte direkt bei IT Ganzheitlich geltend machen, wird IT Ganzheitlich diese Anfragen unverzüglich an den Klienten weiterleiten.

6. IT Ganzheitlich und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung sämtlicher personenbezogener Daten sowie aller Informationen, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten stehen. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

7. Der Klient hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch IT Ganzheitlich zu überwachen und zu kontrollieren. IT Ganzheitlich verpflichtet sich, dem Klienten sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erforderlich sind.

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllung- und Zahlungsort ist Neuss. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neuss. IT Ganzheitlich behält sich jedoch das Recht vor, den Klienten auch an dessen Hauptsitz zu verklagen.

2. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980) findet keine Anwendung.

3. Der Klient darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) von IT Ganzheitlich auf einen Dritten übertragen.

4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. IT Ganzheitlich ist berechtigt, die AGB zu ändern, wenn hierdurch keine wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses stören würde. Wesentlich in diesem Sinne sind insbesondere Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Vertragslaufzeit nebst den Regelungen zur Kündigung. Anpassungen und Ergänzungen der AGB können von IT Ganzheitlich vorgenommen werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages sachdienlich ist.

5. IT Ganzheitlich beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (neu). Die Datenschutzinformationen können unter https://www.itganzheitlich.de/datenschutz abgerufen werden.

6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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